Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Tomahawk Digital Marketing ist ein Handelsname von Tomahawk B.V.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge, die sich daraus zwischen Tomahawk B.V. mit Sitz in Nijmegen, Niederlande, Handelskammer 59760850, und ihren Vertragspartnern ("Kunde") ergeben.

Vom Auftraggeber aufgestellte Bedingungen, die von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder nicht in diesen enthalten sind, sind für Tomahawk B.V. nur dann verbindlich, wenn und soweit sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

1. Angebot und Annahme

  1. Tomahawk B.V. erstellt einen Kostenvoranschlag, in dem Tomahawk B.V. angibt, welche Arbeiten ("die Dienste") Tomahawk B.V. auszuführen anbietet, was in den Diensten enthalten ist und welcher Betrag dafür zu zahlen ist. Nur die im Angebot angegebene Beschreibung der Dienstleistungen ist verbindlich.
  2. Im Allgemeinen umfassen die Dienstleistungen den Fernsupport und alles, was damit zusammenhängt. Andere Arbeiten werden nur ausgeführt, wenn dies im Angebot angegeben ist.
  3. Ein Angebot ist völlig unverbindlich und gültig, bis es von Tomahawk B.V. zurückgezogen wird, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben. Tomahawk B.V. kann niemals verpflichtet werden, eine Annahme nach dieser Frist zu akzeptieren, aber wenn Tomahawk B.V. dies tut, wird das Angebot trotzdem akzeptiert.
  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Mitteilung, die die Annahme des Angebots durch den Kunden enthält, bei Tomahawk B.V. eingeht. Das Angebot muss vom Kunden unterzeichnet und schriftlich oder per E-Mail zurückgesandt werden.
  5. Wenn der Auftraggeber sein Einverständnis mit dem Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich angibt, aber dennoch zustimmt oder den Eindruck erweckt, daß Tomahawk B.V. Arbeiten ausführt, die unter die Beschreibung der Dienstleistungen fallen, wird der Kostenvoranschlag als angenommen betrachtet. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Tomahawk B.V. bittet, bestimmte Arbeiten auszuführen, ohne auf ein formelles Angebot zu warten.
  6. Eine Änderung der Leistungen ist nur mit dem Einverständnis beider Parteien möglich, sofern nicht an anderer Stelle in diesen Bedingungen etwas anderes vorgesehen ist. Tomahawk B.V. wird die gewünschten zusätzlichen Arbeiten zum üblichen Stundensatz ausführen. Jede zusätzliche Arbeit wird im Voraus angegeben.

2. Erbringung der Dienstleistungen

  1. Nach dem Zustandekommen des Vertrages werden die Dienste von Tomahawk B.V. so schnell wie möglich gemäß dem Kostenvoranschlag und unter Berücksichtigung der angemessenen Wünsche des Auftraggebers ausgeführt.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun und zu unterlassen, was vernünftigerweise wünschenswert und notwendig ist, um die korrekte und rechtzeitige Ausführung der Dienste zu ermöglichen. Insbesondere sorgt der Kunde dafür, dass alle Daten, die Tomahawk B.V. als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie für die Erbringung der Dienste notwendig sind, Tomahawk B.V. rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
  3. Der Kunde gewährt Tomahawk B.V. Zugang zu allen Orten, Diensten und Konten unter seiner Kontrolle (wie Webhosting-Konten), die Tomahawk B.V. vernünftigerweise benötigt, um die Dienste zu erbringen.
  4. Tomahawk B.V. garantiert, dass die Dienste sorgfältig, gründlich und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt werden.
  5. Tomahawk B.V. ist berechtigt, aber niemals verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Konsistenz der ihr zur Verfügung gestellten Ausgangsmaterialien, Anforderungen oder Spezifikationen zu prüfen und, falls Mängel festgestellt werden, die vereinbarten Arbeiten auszusetzen, bis der Auftraggeber die betreffenden Mängel beseitigt hat.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, ist Tomahawk B.V. keine Partei bei der Bereitstellung von Diensten Dritter, wie z.B. Softwarelizenzen oder Hosting, die in den Diensten benötigt werden, selbst wenn Tomahawk B.V. diese Dienste im Namen des Kunden beschafft.
  7. Tomahawk B.V. hat das Recht, die Lieferung der Dienste (vorübergehend) zurückzuhalten oder einzuschränken, wenn der Kunde eine Verpflichtung gegenüber Tomahawk B.V. in Bezug auf den Vertrag nicht erfüllt oder gegen diese Bedingungen verstößt.
  8. Tomahawk B.V. wird sich bemühen, die Anfrage eines Kunden so schnell wie möglich zu beantworten, kann aber keine konkreten zeitlichen Zusagen machen, es sei denn, im Angebot wird etwas anderes vereinbart.

3. Bestimmungen zur Fernunterstützung

  1. Die Fernunterstützung erfolgt per Telefon, E-Mail und über andere, gemeinsam zu vereinbarende Kanäle.
  2. Tomahawk B.V. wird auf Wunsch des Kunden eine Software vorschlagen, die einen Fernzugriff auf die zu unterstützenden Computer ermöglicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass seine Netzwerk- und Sicherheitsumgebung den Betrieb dieser Software ermöglicht.
  3. Wenn es sich herausstellt, dass die Fernunterstützung nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führt oder aufgrund der Art des Problems nicht durchführbar ist, wird Tomahawk B.V. alle Anstrengungen unternehmen, um eine Lösung am Standort des Kunden zum normalen Stundensatz zu erreichen

4. Entwicklung der Arbeiten

  1. Wenn sich ein Dienst auf die Entwicklung, Konfiguration und/oder Anpassung von Werken erstreckt, ist Tomahawk B.V. berechtigt, sofern nicht anders vereinbart, Bilder, Software und Komponenten von Dritten bei der Entwicklung, Konfiguration oder Anpassung von Werken zu verwenden. Tomahawk B.V. wird den Kunden in angemessener Weise über alle geltenden Lizenzbedingungen informieren.
  2. Nach der Lieferung liegt die Verantwortung für die korrekte Einhaltung der einschlägigen Lizenzen Dritter bei der Nutzung der entwickelten Werke beim Kunden.

5. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Diensten oder Werken, die im Rahmen des Vertrages entwickelt oder geliefert werden, liegen ausschließlich bei Tomahawk B.V. oder ihren Lizenzgebern. Nur wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben oder gesondert vereinbart wurde, können die Rechte an den Auftraggeber übertragen werden.
  2. Der Kunde erwirbt nur die sich aus dem Vertragsumfang ergebenden oder schriftlich eingeräumten Nutzungs- und Befugnisrechte; im Übrigen darf der Kunde die Werke oder andere Ergebnisse des Dienstleistungsmaterials nicht vervielfältigen oder offenlegen.
  3. Der Kunde ist berechtigt, Änderungen an den Werken vorzunehmen, für die ihm ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
  4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Kopie der Quelldateien (z. B. Bild-, Website- oder Software-Quellcode) der gelieferten Werke, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und unmissverständlich schriftlich vereinbart.
  5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige Eigentumsrechte an den Materialien von Works, für die er eine Lizenz erhalten hat, zu entfernen oder zu verändern, einschließlich der Hinweise auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Materialien.

6. Preise und Zahlung

  1. Der Auftragnehmer erwirbt die Dienste auf Abonnementbasis, d. h. für einen festen, monatlich im Voraus zu zahlenden Betrag.
  2. Tomahawk B.V. wird dem Kunden eine elektronische Rechnung über die vom Kunden geschuldeten Beträge zusenden.
  3. Die Zahlungsfrist für Rechnungen beträgt einen Monat nach Rechnungsdatum, es sei denn, auf der Rechnung ist eine längere Zahlungsfrist angegeben. Zahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist er nach Ablauf dieser Frist von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Wird ein fälliger Betrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen, sind auf den ausstehenden Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen zu zahlen.
  4. Wenn der Kunde glaubt, dass (ein Teil) einer Rechnung falsch ist, muss er dies Tomahawk B.V. innerhalb der Zahlungsfrist mitteilen. Die Zahlungsverpflichtung für den strittigen Teil (aber nicht für den Rest) wird ausgesetzt, bis Tomahawk B.V. die Meldung untersucht hat. Wenn sich nach der Untersuchung durch Tomahawk B.V. herausstellt, dass die Beanstandung ungerechtfertigt war, muss der Kunde den beanstandeten Betrag dennoch innerhalb von sieben Tagen bezahlen.
  5. Bei Zahlungsverzug haftet der Kunde neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen für den vollständigen Ersatz der außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros. Insbesondere ist Tomahawk B.V. in diesem Fall berechtigt, Verwaltungskosten in Höhe von 50 € in Rechnung zu stellen.
  6. Die Zahlungsforderung wird sofort fällig, wenn der Auftraggeber in Konkurs geht, einen Zahlungsaufschub beantragt oder eine allgemeine Pfändung des Vermögens des Auftraggebers durchgeführt wird, der Auftraggeber stirbt, in Liquidation geht oder aufgelöst wird.

7. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie einander vor, während oder nach der Durchführung der Vereinbarung zur Verfügung stellen, vertraulich zu behandeln, wenn diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn die empfangende Partei weiß oder wissen sollte, dass die Informationen vertraulich behandelt werden sollten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie Dritten auferlegen, die von ihnen für die Durchführung der Vereinbarung eingeschaltet werden.
  2. Tomahawk B.V. wird sich nach Kräften bemühen, keine Kenntnis von den Daten zu nehmen, die vom Kunden über die Hard- oder Software, auf die sich die Dienste beziehen, gespeichert und/oder verbreitet werden, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich oder Tomahawk B.V. ist aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsbeschlusses dazu verpflichtet. In diesem Fall wird Tomahawk B.V. alle Anstrengungen unternehmen, um die Kenntnis der Daten so weit wie möglich einzuschränken, soweit dies in ihrer Macht steht.
  3. Tomahawk B.V. darf die bei der Erfüllung des Vertrages erworbenen Kenntnisse für andere Aufträge verwenden, soweit dabei keine Informationen des Auftraggebers unter Verletzung von Geheimhaltungspflichten Dritten zugänglich werden.
  4. Die Verpflichtungen nach diesem Artikel gelten auch nach Beendigung des Abkommens, gleich aus welchem Grund, und solange die Partei, die die Informationen zur Verfügung stellt, die Vertraulichkeit der Informationen beanspruchen kann.

8. Haftung

  1. Tomahawk B.V. haftet gegenüber dem Kunden nur im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages und nur für den Ersatz des Schadens, d.h. den Ersatz des Wertes der unterlassenen Leistung.
  2. Jegliche Haftung von Tomahawk B.V. für jede andere Form von Schaden ist ausgeschlossen, darunter unter anderem zusätzlicher Schadenersatz in welcher Form auch immer, Ersatz für indirekten Schaden oder Folgeschaden, Schaden durch Umsatz- oder Gewinnausfall, Schaden durch Datenverlust sowie Schaden durch Überschreitung von Fristen aufgrund veränderter Umstände.
  3. Im Falle einer Haftung gemäß Absatz 1 entspricht der Höchstbetrag, den Tomahawk B.V. zu entschädigen hat, dem Betrag, der für die letzten zwölf Monate vor dem Monat, in dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, gezahlt wurde. Dieser Höchstbetrag entfällt, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Tomahawk B.V. ist.
  4. Die Haftung von Tomahawk B.V. für zurechenbare Versäumnisse bei der Erfüllung des Vertrages tritt nur ein, wenn der Auftraggeber Tomahawk B.V. unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei er eine angemessene Frist zur Behebung des Versäumnisses setzt, und Tomahawk B.V. auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin zurechenbare Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen hat. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Versäumnisses enthalten, so dass Tomahawk B.V. in der Lage ist, angemessen zu reagieren.
  5. Im Falle höherer Gewalt, worunter in jedem Fall Störungen oder Ausfälle des Internets, der Telekommunikationsinfrastruktur, Stromausfälle, innere Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsengpässe, Feuer, Überschwemmungen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen fallen, sowie im Falle, dass Tomahawk B.V. nicht in der Lage ist, durch ihre eigenen Lieferanten zu liefern, ungeachtet des Grundes, wodurch die Erfüllung des Vertrages von Tomahawk B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wird die Erfüllung des Vertrages ausgesetzt oder der Vertrag gekündigt, wenn die Situation höherer Gewalt länger als neunzig Tage angedauert hat, und zwar ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz.

9. Dauer und Beendigung

  1. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist darüber hinaus nur nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit Zustimmung beider Parteien möglich.
  3. Nach einer Kündigung, Beendigung oder Auflösung, aus welchem Grund auch immer, ist Tomahawk B.V. berechtigt, alle im Namen des Auftraggebers bei sich gespeicherten Daten unmittelbar nach dem Datum der Vertragsbeendigung zu löschen. Tomahawk B.V. ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Auftraggeber eine Kopie dieser Daten zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Vereinbarung endet automatisch, wenn eine Partei für insolvent erklärt wird, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder eine allgemeine Vermögenspfändung erwirkt, stirbt, in Liquidation geht oder aufgelöst wird.

10. Änderungen der Vereinbarung

  1. Nach der Annahme kann der Vertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
  2. Handelt es sich bei dem Vertrag jedoch um einen Dauerleistungsvertrag, so ist Tomahawk B.V. berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal pro Kalenderjahr einseitig zu ändern oder zu erweitern. Zu diesem Zweck muss sie den Auftraggeber mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderungen oder Erweiterungen benachrichtigen. Änderungen der allgemeinen Bedingungen können jedoch niemals eine spezifische Vereinbarung außer Kraft setzen.
  3. Wenn der Kunde innerhalb dieser Frist widerspricht, wird Tomahawk B.V. überlegen, ob sie die beanstandeten Anpassungen oder Erweiterungen zurücknehmen will oder nicht. Tomahawk B.V. wird den Auftraggeber von dieser Entscheidung in Kenntnis setzen. Wenn Tomahawk B.V. die beanstandeten Anpassungen oder Erweiterungen nicht zurücknehmen will, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu dem Datum zu kündigen, an dem sie in Kraft treten werden.
  4. Tomahawk B.V. kann jederzeit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde kann solchen Änderungen nicht widersprechen.
  5. Die obige Regelung gilt auch für Preise.

11. Schlussbestimmungen

  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht. Soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt, werden alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen können, dem zuständigen niederländischen Gericht für den Bezirk vorgelegt, in dem Tomahawk B.V. seinen Sitz hat.
  2. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nichtig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Vereinbarung als Ganzes. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) festlegen, um sie zu ersetzen, mit der/denen die Absicht der ursprünglichen Vereinbarung und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen so weit wie rechtlich möglich Gestalt annimmt.
  3. Im Sinne dieser Bedingungen umfasst der Begriff "schriftlich" auch E-Mails und Mitteilungen per Fax, sofern die Identität des Absenders und die Unversehrtheit des Inhalts hinreichend gewährleistet sind. Die Parteien werden sich bemühen, den Empfang und den Inhalt von Mitteilungen per E-Mail zu bestätigen.
  4. Die von Tomahawk B.V. empfangene oder gespeicherte Fassung einer Mitteilung gilt als authentisch, vorbehaltlich des vom Kunden zu erbringenden Gegenbeweises.
  5. Jede Partei ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Ungeachtet dessen ist Tomahawk B.V. jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft zu übertragen.
Roel

Noch Fragen?

Ich bin Roel, der Gründer von Tomahawk. Haben Sie Fragen zu unseren Bedingungen und Konditionen? Ich würde mich freuen, Ihnen weiterhelfen zu können.